Der Befreiungsausweis zum Nachweis der Befreiung von den Zuzahlungen, erhalten Sie
bei Ihrer Krankenkasse.
Der Ausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihre Zuzahlungen 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in
Behandlung sind, genügt es, wenn bereits 1 % der Bruttoeinnahmen erreicht sind.
Für die Belastungsgrenze sind alle Ihre Zuzahlungen entscheidend. Also auch für
Arznei- und Verbandsmittel, Fahrtkosten, Heil- und Hilfsmittel, Reha-Leistungen ...
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