Wir übernehmen für Sie:
- Serienfahrten zur Dialyse, zur Strahlen- oder Chemotherapie
- Fahrten zu oder von ihrer ambulanten Behandlung
- Entlassungsfahrten vom Krankenhaus nach Hause
- Entlassungsfahrten zur anschließenden Behandlung in der Reha - Klinik usw. (Anschlußheilbehandlungen)
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft kann einen Teil oder ganz Ihre Kosten
übernehmen. Wir können für Sie die Fahrtkosten dem Kostenträger in Rechnung stellen.
Sie brauchen dazu:
- eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
bei Ihrem Antrag auf Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne
behilflich.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, BI und H und Versicherte
der Pflegestufen II und III haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme.
- eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen
erhalten Sie von Ihrem Arzt
- Ihre Zuzahlung in Höhe von 10% des Fahrpreises. Mindestens 5,-€, höchstens 10,-€
wenn Sie Ihren
Befreiungsausweis vorlegen, sind Sie auch von dieser Zuzahlung befreit.
Fahrzeug zur Krankenbeförderung bestellen
Fahrzeug für meine Krankenfahrt bestellen
An die Kostenträger der Krankenfahrten
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir können Ihnen interessante Angebote für Entlassungsfahrten von und
nach München unterbreiten.
Zur Orientierung - Sie befinden sich

hier.
Durch klicken auf die Zeile kommen Sie wieder auf die entsprechende Seite.
Startseite

Krankenfahrten